AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen Glass & Glory (Stand: 04/2024)
1.Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) von Glass & Glory (Inh. Nina Petschkuhn – nachfolgend „Auftraggeber“), gelten für alle Verträge über den Verleih von Artikeln, die ein Verbraucher oder Unternehmer (nachfolgend „Auftragnehmer“) mit dem Auftraggeber abschließt. Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
Für sämtliche Verträge mit Glass & Glory gelten ausschließlich deren eigene Geschäftsbedingungen unter Ausschluss der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Rechtsgeschäfte mit Glass & Glory, soweit nicht gesonderte schriftliche Vereinbarungen getroffen werden.
Bitte lesen Sie diese Bedingungen aufmerksam, bevor Sie einen Auftrag an Glass & Glory aufgeben. Durch die Unterzeichnung der Auftragsbestätigung von Glass & Glory erklären Sie sich mit der Anwendung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.
2.Vertragsschluss
Angebote des Auftraggebers sind freibleibend. Ein Auftrag kommt erst dann zustande, wenn der Auftragnehmer die von Glass & Glory erstellte Auftragsbestätigung rechtskräftig unterschrieben zurücksendet. Glass & Glory bleibt vorbehalten, Angebote ohne Angaben von Gründen abzulehnen.
Die Zahlung erfolgt gestaffelt nach Rücksendung der Auftragsbestätigung per
Überweisung auf das angegebene Konto des Auftraggebers. Mit Unterschrift der Auftragsbestätigung werden 30% des gesamten Auftragswertes als Anzahlung fällig. Die weiteren 70% werden 14 Tage vor der Veranstaltung fällig und sind spätestens bis einen Tag vor der Veranstaltung auszugleichen. Hierzu erhält der Auftragnehmer eine entsprechende Endabrechnung per Mail. Falls der Gesamtbetrag am Zeitpunkt der Auslieferung nicht auf dem Konto des Auftraggebers eingegangen ist, kann keine Auslieferung stattfinden.
Der Auftragnehmer hat für den Auftrag ab einem Auftragswert von 500,00€ eine Kaution i.H.v. 250,00€ zu hinterlegen, es sei denn, es ist etwas anderes schriftlich vereinbart. Eine Verzinsung erfolgt nicht. Zahlt der Auftragnehmer spätestens zum Zeitpunkt der Auslieferung/Abholung die Kaution nicht, kann dies für den Auftraggeber einen außerordentlichen Kündigungsgrund darstellen. Die Kaution gilt nicht als Anzahlung für den vom Auftragnehmer geschuldeten Auftragspreis. Bei Beendigung des Vertrags kann der Auftraggeber geschuldete Beträge (wie z.B. Verzug, Bruchware, fehlende Artikel und fehlende Reinigung bei Rückgabe etc.) mit der Kaution verrechnen. Die Kaution wird zurückerstattet, sobald feststeht, dass der Auftragnehmer all seinen Verpflichtungen ordnungsgemäß und vollständig nachgekommen ist.
3.1 Miete
Es gelten ausschließlich die aktuellen Preislisten von Glass & Glory Abweichungen hierzu bedürfen der gesonderten individuellen Vereinbarung.
Sämtliche Preise verstehen sich pro Stück und Einheit. Glass & Glory berechnet alle vom Auftragnehmer beauftragten Artikel, unabhängig von der tatsächlichen Nutzung von dem Beginn der Übernahme der Artikel bis zur Rückgabe. Soweit nicht ausdrücklich anders im Vertrag vereinbart, gilt der angegebene Preis für jeweils eine Einheit von drei Tagen ab Lieferung. Erhält Glass & Glory die gebuchten Artikel nicht fristgerecht zurück, so verlängert sich das Mietverhältnis automatisch bis zur Rückgabe. Für jeden weiteren Verlängerungstag berechnen wir 25% der Grundmiete.
Weitergehender Schadenersatz bleibt durch Glass & Glory vorbehalten, insbesondere für den Fall, dass die Ware zum vereinbarten Rückgabetermin anderweitig benötigt wird. Unberührt bleiben rechtzeitige vorherige Individualabsprachen zu einer Verlängerung der Mietzeit, diese sind jeweils aufgrund gesonderter Verei nbarung mit Glass & Glory möglich.
3.2 Verkauf
Kerzen und Floristik an Veranstaltungen gelten nicht als Mietartikel und gehören ab Übergabe dem Auftragnehmer. Dieser hat in der Location beim Abbau dafür Sorge zu tragen, dass die Artikel ordnungsgemäß abgebaut und mitgenommen werden.
4. Transport – Anlieferung – Abholung
Die Transportkosten der jeweiligen Lieferung werden ab Lager in Dieburg berechnet. Der Transport durch Glass & Glory umfasst die Anlieferung und Abholung bis zur/ab der ersten verschließbaren und ebenerdigen Tür in der Zeit von 08.00 bis 19.00 Uhr. Dieser Anlieferungs- bzw. Abholort darf max. 15m von der mit einem LKW-Gespann von bis zu 7t befahrbaren Wegstrecke entfernt sein. Etwaiger Mehraufwand für das Verbringen bzw. Abholen des Guts liegt im Verantwortungsbereich des Auftragnehmers.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die angelieferten Gegenstände sofort nach Anlieferung auf Ordnungsmäßigkeit und richtige Menge der Lieferung zu überprüfen. Beanstandungen müssen durch den Auftragnehmer nach Übernahme unverzüglich schriftlich gegenüber Glass & Glory – unter detaillierter Angabe der Art der Mängel und der bemängelten Stückzahl – geltend gemacht werden. Andernfalls sind Einwendungen des Auftragnehmers ausgeschlossen. Reklamationen schieben die vereinbarten Zahlungsbedingungen nicht auf.
Es besteht die Verpflichtung des Auftragnehmers, die von Glass & Glory gelieferten Gegenstände transportfertig zur Abholung bereitzuhalten, wenn nicht der Abbau und die transportfertige Verpackung der Mietartikel von Glass & Glory vertraglich vereinbart wurde. Für einen etwaigen Fehlbestand und/oder Fehlmengenbestand sowie Beschädigungen an der Ware haftet der Auftragnehmer.
Bei Übernahme beginnt die Haftung des Auftragnehmers. Es wird daher empfohlen, die Mietartikel für die Dauer der Nutzung, einschließlich der Zeiten für Auf – und Abbau, zu versichern.
Der Auftragnehmer stellt sicher, dass der Zugangsweg zum Anlieferungsort frei zugänglich ist und mit einem LKW-Gespann von bis zu 7 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht befahren werden kann. Sollten diese Bedingungen nicht gegeben sein, trägt der Auftragnehmer die Verantwortung für etwaige Schäden am Gelände oder an Gebäuden, bzw. den personellen Mehraufwand für die Ent- und Verladung.
5. Besondere Bedingungen für Auf-/Abbau Leistungen
Wird der Auftraggeber beauftragt, die Auf- und/oder Abbau Leistungen am Ort der Veranstaltung auszuführen, so gilt hierfür folgendes:
- Der Auftraggeber erbringt die Leistungen nach Wahl in eigener Person oder durch qualifiziertes, von ihm ausgewähltes Personal. Dabei kann sich der Auftraggeber auch der Leistungen Dritter (Subunternehmer) bedienen, die in seinem Auftrag tätig werden. Sofern sich aus der Leistungsbeschreibung nichts anderes ergibt, hat der Auftragnehmer keinen Anspruch auf Auswahl einer bestimmten Person zur Durchführung der gewünschten Dienstleistung.
- Der Auftraggeber wird sich im Fall der Lieferung & Auf-/Abbau Leistung, vor der Zustellung der Auftragsbestätigung mit dem Auftragnehmer in Verbindung setzen, um die genauen Daten für die gewünschten Leistungen abzuklären. Der Auftragnehmer trägt dafür Sorge, dass die ausführende Kraft bzw. das vom Auftraggeber beauftragte Personal zum vereinbarten Termin Zugang zu den betreffenden Einrichtungen hat.
6. Selbstabholung
Der Auftragnehmer muss bei Selbstabholung dafür Sorge tragen, dass der Transport vorschriftsmäßig geschieht und haftet für jedwede Schäden. Ein Transport vom Mietgut wird ausschließlich in geschlossenen und geschützten Fahrzeugen, Anhängern oder Behältnissen gestattet.
Die Ware sollte nur in einem Fahrzeug transportiert werden, welches abhängig von Größe, Gewicht und Beschaffenheit, für den Transport dieser Ware geeignet ist und sollte im Fahrzeug, bzw. Anhänger durch angemessene Maßnahmen gegen Rutschen und Kippen gesichert werden, um Sie und andere Verkehrsteilnehmer nicht zu gefährden. Mittel zur Ladungssicherung, sowie zum Schutz des Mietguts sind nicht Bestandteil des Mietverhältnisses und sind in ausreichender Menge vom Auftragnehmer mitzuführen.
Eine Verweigerung der Herausgabe des Mietguts bei begründeten Zweifeln an den o.g. Anforderungen zur Selbstabholung behält sich Glass & Glory vor.
7. Kostenpflichtige Zusatzleistungen
Auf- und Abbau sowie das Vertragen und Einsammeln der Mietartikel sind nicht im Mietpreis enthalten, sofern nicht schriftlich anders vereinbart oder als Zusatzleistung mit gesonderter Berechnung gebucht.
8. Stornierungen
Einseitige Stornierungen durch den Auftragnehmer entbinden nicht von der Verpflichtung zur Zahlung des vereinbarten Auftragsvolumens, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes mit Glass & Glory vereinbart wird.
Wird ein bereits bestätigter Auftrag vor Beginn des gebuchten Zeitraums gekündigt, wird eine Stornogebühr für entstandene Kosten und/oder Ausfall berechnet. Eine Stornierung muss stets schriftlich erfolgen. Mündliche Nebenreden haben keine Gültigkeit.
Folgende Kosten fallen im Falle einer Stornierung des Auftragnehmers an:
- nach Abschluss des Vertrages: 30% Stornokosten (Anzahlung)
- bis 3 Monate vor Veranstaltung: 50% Stornokosten
- bis 28 Tage vor Veranstaltung: 75% Stornokosten
- bis 14 Tage vor Veranstaltung 100% Stornokosten
Eine kostenfreie Reduktion des Auftragsvolumens nach Vertragsabschluss ist um maximal 10% zulässig. Anderenfalls gelten ebenfalls die o.g. Stornobedingungen für jeden stornierten Gegenstand. Verschiebung des Auftragsdatums sind davon nicht betroffen und müssen zwingend mit Glass & Glory vereinbart werden. Eine Erstverschiebung der Veranstaltung aufgrund der Corona-Pandemie ist kostenfrei möglich, sofern der neue Termin noch frei ist.
Im Falle einer Verschiebung aufgrund Covid-19 gelten die ursprünglichen Stornierungsbedingungen, des ursprünglichen Veranstaltungsdatums.
Im Falle einer nicht selbst verschuldeten Maßnahme seitens gesetzlichen & verantwortlichen Behörden oder Regierungen in Form einer Anordnung zur Nichtdurchführung von Veranstaltungen wird der Anzahlungsbetrag in Höhe von 30% des Auftragswertes als Ausgleich für bis dahin entstandene Kosten einbehalten.
9. Verzug
Gerät der Auftragnehmer mit seinen Verpflichtungen aus diesem Vertrag in Verzug, ist Glass & Glory berechtigt, bei Zahlungsansprüchen Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszins zu verlangen.
10.Haftung
Die gemieteten Artikel sind nicht versichert. Der Auftragnehmer trägt die Verantwortung für die Mietartikel von der Übernahme bis zur Rückgabe der Ware an Glass & Glory. Der Auftragnehmer haftet während der Mietdauer für den Verlust, Beschädigung, Bruch oder Diebstahl der verliehenen Artikel. Wenn der Schaden repariert werden kann und die Kosten dafür nicht höher sind als der Wiederbeschaffungswert des Artikels, muss der Auftragnehmer die Reparaturkosten ersetzen. In allen anderen Fällen wird der Wiederbeschaffungswert (höchstens das Zweifache des Mietpreises) dem Auftragnehmer in Rechnung gestellt.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sich bei Erhalt der Artikel über die Unversehrtheit der Gegenstände zu vergewissern und ggf. Mängel und Fehler dem Auftraggeber unverzüglich zu melden.
Reparaturen dürfen ausschließlich vom Auftraggeber durchgeführt werden. Wiederherstellungskosten im Falle von Beschädigungen werden mit 50,00€ Personalstunde berechnet, sowie den benötigten Materialkosten (Einkaufspreis).
11. Kündigung des Vertrages
Glass & Glory ist berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen, wenn die begründete Befürchtung besteht, dass Mietartikel nicht vertragsgemäß verwendet werden und hierdurch einen Schaden erleiden. Für diesen Fall bleibt der Auftragnehmer verpflichtet, die vereinbarte Miete zu bezahlen.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, das Vertragsverhältnis außerordentlich zu kündigen, wenn Glass & Glory entgegen der vertraglichen Vereinbarung die Mietartikel nicht rechtzeitig zur Verfügung stellt oder die Mietartikel nicht vollständig zur Verfügung stellen kann oder nicht vorrätige Mietartikel nicht durch Mietartikel gleicher Art und Güte zu ersetzen im Stande ist.
12. Farbabweichungen
Farbabweichungen zwischen der gelieferten Ware und Fotos in Druckvorlagen und/oder im Internetauftritt sind technisch bedingt und begründen keinen Mangel.
13. Urheberrecht
Der Auftraggeber behält sich jederzeit das Recht vor, an Orten, an denen Mietmaterial des Auftraggebers steht, zu Marketingzwecken des Auftraggebers Fotoproduktionen, Videoaufnahmen usw. zu machen.
14. Reinigung
Der Auftragnehmer hat die Mietartikel sorgfältig zu behandeln. Die Mietartikel dürfen nicht in die Spülmaschine, sondern müssen per Hand gereinigt werden. Die Reinigung der Mietartikel erfolgt immer durch den Auftraggeber. Das Mietmaterial muss durch den Auftragnehmer dem Auftraggeber so zurückgegeben werden, dass es sofort maschinell gereinigt werden kann, d.h.:
- sortiert,
- ohne Essensreste/Fettreste,
- ohne Wachsreste
- alle Schleifen müssen entknotet sein,
- alle Nadeln, Sicherheitsnadeln o.ä müssen gründlich entfernt sein,
- Besteck muss vorgespült sein,- Platzteller müssen von Essensresten befreit sein
Wenn der Mietartikel schmutzig ist, hat der Auftraggeber das Recht, die zusätzlich entstandenen Kosten dem Auftragnehmer nachträglich in Rechnung zu stellen. Textilien (z.B. Tischdecken, Servietten, Tischläufer u.ä.) müssen nach der Benutzung dem Auftraggeber trocken zurückgegeben werden. Zer- oder verschnittene und stark verschmutzte (Kaugummi, Brandlöcher z.B. durch Zigaretten o.ä.) Mietartikel gelten als nicht mehr brauchbar.
Wichtig: Bei allen Textilien gelten Wachsflecken, Wachsrückstände, Schimmelflecken, Risse oder Löcher als Beschädigungen und werden dem Auftragnehmer mit dem Wiederbeschaffungspreis des jeweiligen Mietartikels in Rechnung gestellt.
15.Gerichtsstand und anwendbares Recht
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem geschlossenen Vertrag einschließlich seiner Beendigung ist ausschließlich unser Geschäftssitz. Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Waren.
16. Änderung der Geschäftsbedingungen
Glass & Glory behält sich das Recht vor die Geschäftsbedingungen jederzeit abzuändern und den Auftragnehmer schnellstmöglich zu informieren.
17. Vertragsänderungen
Änderungen des Vertrages sind nur dann wirksam, sofern sie durch beide Parteien schriftlich vereinbart worden sind.